Mahngebühren im SteuerbereichIn der letzten Woche haben Sie das Fomular zum Ausfüllen der Steuererklärung erhalten. Am 1. Januar 2019 sind das neue Steuergesetz sowie die neue Steuerverordnung in Kraft getreteten. Seit dann werden im Veranlagungsverfahren und im Bezugsverfahren folgende Mahngebühren erhoben.
Bei Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung werden keine Gebühren erhoben. Wir empfehlen, mit dem Einzahlungsschein für die provisorische Steuerrechnung 2021, monatliche Teilzahlungen zu leisten. Abteilung Finanzen Datum der Neuigkeit 8. Feb. 2021
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