Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)

Ist das Wohl eines Kindes gefährdet und sorgen die Eltern nicht für Abhilfe, ist es die Aufgabe der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), die notwendigen Massnahmen zu treffen. Ebenso ordnet die KESB die erforderlichen Massnahmen an, wenn eine erwachsene Person urteilsunfähig wird und deshalb nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selber zu besorgen oder selber die notwendige Unterstützung einzuholen.

Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Hermann Keller-Strasse 6
4310 Rheinfelden
Tel. 061 836 83 36
Fax 061 836 83 39
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