Familienausweis / Familienbüchlein
Tritt ein Zivilstandsereignis ein, ist der Familienausweis dem zuständigen Zivilstandsamt für die Nachführung vorzulegen. Es ist jedoch keine beweiskräftige öffentliche Urkunde und es besteht keine Gewähr, dass die Angaben dem neusten Stand entsprechen.
Ein aktueller Familienausweis wird auch im Zusammenhang mit der Einreichung der Scheidung benötigt.
Im Familienbüchlein kann auf Wunsch das Todesdatum noch eingetragen werden.
Weiterführende Links:
Regionales Zivilstandsamt RheinfeldenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Verzeichnis ZivilstandsämterExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.