Die Abteilung Finanzen ist für den Bezug der Steuern zuständig.
Benötigen Sie zusätzlich Einzahlungsscheine für die Bezahlung der Kantons- und Gemeindesteuern? Kontaktieren Sie uns.

Können Sie die Steuern nicht fristgerecht bezahlen und wollen eine Steuerstundung beantragen? Dazu benötigen Sie ein Stundungsgesuch, welches Sie ausgefüllt und unterschrieben der Abteilung Finanzen zuhanden des Gemeinderates einreichen müssen. Stundungsgesuche können auch von der Homepage des Kantonalen Steueramtes heruntergeladen werden.

Weiterführende Links:
Kant. Steueramt

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