Gemeinde Zuzgen

Krankenkassenprämienverbilligung 2013

Einwohnerinnen und Einwohner, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, können die Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenpflegeversicherung KVG für das Jahr 2013 beantragen. Anmeldungen nimmt die Gemeindezweigstelle SVA entgegen. Dem Gesuch sind eine Kopie der letzten definitiven Steuerveranlagung sowie Kopien der aktuellen Krankenversicherungsausweise für das Jahr 2012 für jede auf dem Anmeldeformular aufgeführte Person beizulegen. Aus dem Ausweis muss die Grundversicherungsprämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ersichtlich sein. Die Anmeldung muss bis spätestens am 31. Mai 2012 bei der Gemeindezweigstelle SVA eingereicht werden. Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV und IV müssen keinen Antrag stellen. Formulare und Merkblätter können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Ein Verbilligungsrechner ist unter www.sva-ag.ch aufrufbar. Bei Fragen gibt die Zweigstelle gerne Auskunft.

Die Gemeindezweigstelle

Baugesuch

Bauherrschaft:

Einwohnergemeinde Zuzgen, 4315 Zuzgen

Grundeigentümer:

Evangelisch-Reformierte Kirchengemeinde Wegenstettertal, Juchgasse 23, 4314 Zeiningen

Projektverfasser:

Steck + Partner Architekten, Magdenerstrasse 8, 4310 Rheinfelden

Bauvorhaben:

Buswartehäuschen Haltestelle Gemeindezentrum

Lage:

Hauptstrasse, Parzelle Nr. 54

Planauflage:

vom 15. Februar 2012 bis 16. März 2012 in der Gemeindekanzlei Zuzgen

Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Zuzgen einzureichen. Da das Bauvorhaben an der Kantonsstrasse K494 liegt, ist auch die Zustimmung des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt nötig.

Der Gemeinderat

Baugesuch

Bauherrschaft:

Terinek Miroslav und Terinkova Katarina, Rüttelistrasse 13, 4416 Bubendorf

Grundeigentümer:

Erbengemeinschaft Hollinger Josef

Projektverfasser:

Imesch Fredy, Mühlerain 384, 5072 Oeschgen

Bauvorhaben:

Einfamilienhaus mit Doppelgarage

Lage:

Gebiet Katzenhalde, Parzelle Nr. 1879

Planauflage:

vom 15. Februar 2012 bis 16. März 2012 in der Gemeindekanzlei Zuzgen

Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Zuzgen einzureichen.

Der Gemeinderat

Baubewilligungen

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt: Dietz Stephan und Neumeier Dietz Adelheid für ein Lamellendach über dem Sitzplatz, Hauptstrasse 34, Parz. 1834. Hürbin Urs für eine Gartenmauer und Vorplatzsanierung, Schulstrasse 47, Parz. 647. Koller-Zemp Anja und Pius für den Umbau Bauernhaus und Abbruch Gebäude 196, Lettackerhof, Parz. 829.

Der Gemeinderat

Baubewilligung

Der Gemeinderat hat den Ehegatten Silvan und Sabrina Meyer, Hemmiken, die Baubewilligung für den Bau eines Einfamilienhauses und eine private Zufahrt auf der Parz. 1744, Gebiet Katzenhalde, erteilt.

Der Gemeinderat

Baubewilligung

Der Gemeinderat hat Herrn Marcel Hohler die Baubewilligung für den Ersatz von fünf Fenstern im Erdgeschoss der Liegenschaft Kohliberg 8 auf Parz. 630 erteilt.

Der Gemeinderat

Gemeindepersonal

Der Gemeinderat hat Frau Anja Wendelspiess aus Zeihen als Nachfolgerin von Herrn Markus Sacher gewählt. Frau Wendelspiess hat die Verwaltungslehre in einer kleineren Gemeinde absolviert. Sie arbeitet zur Zeit bei zwei verschiedenen Gemeinden als Gemeindeschreiberin-Stv., stellvertretende Leiterin Finanzen und Sachbearbeiterin Steuern. Sie wird in den Monaten Januar und Februar bereits tageweise durch den bisherigen Stelleninhaber Markus Sacher eingearbeitet und tritt die Stelle offiziell am 1. März 2012 an. Wir heissen Frau Wendelspiess schon jetzt herzlich willkommen und wünschen ihr viel Freude bei der Arbeit in Zuzgen.

Gemeinderat und Gemeindepersonal

Gräberräumung

Die Grabruhe endet nach 25 Jahren. Eine weitere Reihe im linken Friedhof-Teil wird im Frühjahr 2012 aufgehoben (Grab-Nrn. 219, 221 bis 223 und 226 bis 228). Die Angehörigen wurden bereits schriftlich informiert. Sie werden gebeten, die Gräber vom 24. März 2012 bis 31. März 2012 zu räumen. Während dieser Zeit wird beim Friedhof eine Mulde deponiert, welche für die Auflösung der Grabmäler benützt werden kann. Gräber, welche bis am 2. April 2012 nicht geräumt sind, werden von der Gemeinde auf Kosten der Angehörigen geräumt.
Grabmäler und Pflanzen, welche durch die Gemeinde entfernt werden müssen, gehen in das Eigentum der Gemeinde über ohne jeden Entschädigungsanspruch der Angehörigen (§ 21 des Friedhof- und Bestattungsreglements).
Bei Fragen stehen Ihnen Gemeinderat Fritz Beckert (Tel. 061 831 02 66) oder die Gemeindekanzlei (061 875 95 75) gerne zur Verfügung.

Der Gemeinderat

Reduzierter Winterdienst auf Gemeindestrassen

Der Winterdienst auf den Zuzger Gemeindestrassen wird auf ein Minimum reduziert.
Es erfolgt keine Schwarzräumung. Salz wird nur an steilen Strassen eingesetzt. Fahrzeugführer und Fussgänger werden gebeten, sich jeweils den winterlichen Verhältnissen anzupassen. Damit die Schneeräumung nicht behindert wird, werden die Fahrzeughalter gebeten, ihre Fahrzeuge nicht auf den Strassen oder Gehwegen abzustellen. Für Schäden, welche an nicht korrekt abgestellten Fahrzeugen entstehen, lehnt die Gemeinde jegliche Haftung ab.

Der Gemeinderat

Termine 2012

Der Gemeinderat hat für das Jahr 2012 folgende Termine festgelegt:
Donnerstag, 21. Juni, Gemeindeversammlung. Dienstag, 31. Juli, Bundesfeier. Donnerstag, 6. September, Seniorenausfahrt. Freitag, 30. November, Gemeindeversammlung. Mittwoch, 5. Dezember, Datenkonferenz mit Vereinen und Organisationen. Sonntag, 16. Dezember, Seniorenweihnacht. Wir freuen uns, wenn Sie sich diese Daten schon heute vormerken.

Der Gemeinderat

ID oder Pass noch gültig?

Viele haben den Sommer in der Schweiz genossen und freuen sich nun auf die Herbstferien im Ausland. Sind Ihre ID und Ihr Pass noch gültig? Eine neue ID kann bei der Gemeindekanzlei, der Pass sowie das Pass- und ID-Kombi beim Passamt in Aarau (Tel. 062 835 19 28) beantragt werden. Kommen Sie rechtzeitig bei uns vor¬bei, denn das Ausstellen einer ID dauert rund zwei Wochen. Auf unserer Homepage www.zuzgen.ch/verwaltung/lebenslagen/ausweise sowie auf www.schweizerpass.ch finden Sie weitere interessante Informationen. Wir geben Ihnen aber gerne auch per¬sönlich Auskunft über die nötigen Dokumente.

Die Einwohnerkontrolle

Schulhaus-Anbau / Fotos

Die Arbeiten für den Schulhaus-Anbau haben planmässig in den Sommerferien begonnen. Der Aushub ist bereits erledigt. Nun geht es mit grossen Schritten an die Bauarbeiten. Auf der Homepage www.zuzgen.ch werden unter der Rubrik „News“ in unregelmässigen Abständen Fotos des Baufortschrittes veröffentlicht. Viel Spass beim Verfolgen der Bauarbeiten.

Der Gemeinderat

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Bäume und Sträucher dürfen die Sicht auf öffentliche Strassen und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Die Grundeigentümer werden gebeten, ihre an den Strassen stehenden Bäume und Sträucher auf das zulässige Mass zurückzuschneiden. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, aufzuasten (ABauV § 44a, resp. Norm SN 640 201). Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2.5 m freigehalten werden (Strasseverkehrsgesetz Art. 106). Hecken und Sträucher sind gegenüber den Gemeindestrassen auf 60 cm und gegenüber der Kantonsstrasse auf 1 m Abstand zurückzuschneiden (BauG § 111). In Sichtzonen ist ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und 3 m zu schaffen, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist (ABauV § 45).
Aus Verkehrssicherheitsgründen sind die notwendigen Arbeiten umgehend auszuführen. Für Unfälle, die als Folge eines unterlassenen Rückschnitts entstehen, können die Grundeigentümer zur Haftung herangezogen werden.

Der Gemeinderat

Glasscherben auf Radweg

In letzter Zeit wurden häufig Glasscherben und kaputte Flaschen auf und neben dem Radweg gefunden. Vor allem für kleine Kinder, Velofahrer und Tiere sind solche Scherben gefährlich. Wir bitten Sie, aufmerksam zu sein und bei Fehlverhalten einzuschreiten oder umgehend die Polizei zu informieren.

Der Gemeinderat

Blumenschmuck

Die Firma Hasler Gartenbau GmbH hat die Blumentröge vor dem Eingang der Gemeindeverwaltung kostenlos bepflanzt. Sie wird in Zukunft immer im Frühling, Sommer und Herbst für ein schönes, aktuelles Erscheinungsbild sorgen. Wir danken der Firma Hasler Gartenbau für diese sympathische Geste.

Der Gemeinderat

Nichterwerbstätige / AHV-Beiträge

Bei der Berechnung der AHV-Rente werden die Beiträge berücksichtigt, die eine Person geleistet hat. Beitragslücken, d.h. Jahre, in denen man den Mindestbeitrag nicht geleistet hat, können zu einer Kürzung der Rente führen. Damit dies nicht passiert, müssen sich Nichterwerbstätige bei der Gemeindezweigstelle anmelden.
Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen, namentlich vorzeitig Pensionierte, Teilzeitbeschäftigte, Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten, Empfänger und Empfängerinnen von Krankentaggeldern, Studierende, Weltreisende, ausgesteuerte Arbeitslose, Geschiedene, Verwitwete, Ehefrauen und Ehemänner von Pensionierten, etc.
Nichterwerbstätige müssen ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs Beiträge an die AHV, IV und EO entrichten. Die Beitragspflicht endet, wenn das ordentliche Rentenalter erreicht ist. Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren.
Nichterwerbstätige müssen keine eigenen Beiträge bezahlen, wenn ihre Ehefrau oder ihr Ehemann im Sinne der AHV erwerbstätig ist und mindestens Beiträge in der Höhe von 950 Franken (doppelter Mindestbeitrag) entrichtet.
Auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt Aargau www.sva-ag.ch kann das entsprechende Merkblatt 2.03 herunter geladen werden. Bei Fragen gibt Ihnen die Gemeindezweigstelle gerne Auskunft.

Die Gemeindezweigstelle