Die Finanzverwaltung ist für den Bezug der Steuern zuständig.
Benötigen Sie zusätzliche Einzahlungsscheine für die Bezahlung der Kantons- und Gemeindesteuern? Kontaktieren Sie uns.
Können Sie die Steuern nicht fristgerecht bezahlen und wollen eine
Steuerstundung beantragen? Dazu benötigen Sie ein Stundungsgesuch, welches Sie vollständig ausgefüllt und unterschrieben der Finanzverwaltung zuhanden des Gemeinderates einreichen müssen. Stundungsgesuche können von der Homepage des Kantonalen Steueramtes heruntergeladen werden.
Kontakt:
Finanzverwaltung
Weiterführende Links:
Gemeinde: 122%
Staat: 109%
Röm.-kath. Kirche: 25%
Christ-kath. Kirche: 30% (bis 31.12.2011; ab 01.01.2012: 28%)
Evang.-Ref. Kirche: 21%