Gemeinde Zuzgen

Todesfall

Todesfälle von Einwohnerinnen und Einwohner sind von den Angehörigen unverzüglich der Gemeindekanzlei zu melden. Ist der Tod zu Hause eingetreten, erhalten die Angehörigen die ärztliche Todesbescheinigung vom Arzt. Diese ist der Gemeindekanzlei wenn möglich mit dem Familienbüchlein abzugeben. Die Gemeindekanzlei organisiert die Einsargung/Kremation, den Transport und die Beisetzung.


Merkblatt:

Merkblatt Todesfall


Kontakt:

Gemeindeverwaltung

Regionales Zivilstandsamt Rheinfelden