Die Wahlurnen werden während den jeweils publizierten Abstimmungszeiten im Vorraum der Gemeindekanzlei aufgestellt.
Die Unterlagen für eidgenössische und kantonale Abstimmungen werden den Stimmberechtigten mindestens drei Wochen vor dem Abstimmungstermin zugestellt.
Stellvertretende Stimmabgabe
Ehegatten und Personen in eingetragener Partnerschaft dürfen einander an der Urne bei gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person hat ihren Stimmrechtsausweis eigenhändig zu unterschreiben.
Briefliche Stimmabgabe
- Sie kann durch Einwurf im dafür bezeichneten Briefkasten des
Gemeindehauses oder durch Aufgabe bei einer beliebigen Poststelle
erfolgen. Bei Postaufgabe trägt die Gemeinde die Portokosten.
- Bei der brieflichen Stimmabgabe per Post muss das Kuvert mit den
Stimm- und Wahlzetteln spätestens 4 Tage vor dem Abstimmungstag
der Post übergeben werden.
- Die brieflich abgegebenen Stimmen müssen bis spätestens zur
Schliessung der Urne am Hauptwahl- oder Hauptabstimmungstag
(Sonntag) bei der Gemeindekanzlei eintreffen.
- Für die briefliche Stimmabgabe dürfen nur das amtliche Antwort-Kuvert
und das amtliche Stimmzettelkuvert verwendet werden.
Wer brieflich stimmen will
- setzt seine Unterschrift auf den Stimmrechtsausweis;
- legt die Stimm- und Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert und
klebt dieses zu (werden Stimm- oder Wahlzettel offen hineingelegt, so
ist die Stimmabgabe ungültig);
- legt das Stimmzettelkuvert und den Stimmrechtsausweis in das
Antwortkuvert;
- klebt das Antwortkuvert zu und leitet es rechtzeitig der
Gemeindekanzlei zu.
Kontakt:
Weiterführende Links: