Gemeinde Zuzgen

Wahlen/Abstimmungen

Die Wahlurnen werden während den jeweils publizierten Abstimmungszeiten im Vorraum der Gemeindekanzlei aufgestellt.

Die Unterlagen für eidgenössische und kantonale Abstimmungen werden den Stimmberechtigten mindestens drei Wochen vor dem Abstimmungstermin zugestellt.


Stellvertretende Stimmabgabe

Ehegatten und Personen in eingetragener Partnerschaft dürfen einander an der Urne bei gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person hat ihren Stimmrechtsausweis eigenhändig zu unterschreiben.


Briefliche Stimmabgabe

- Sie kann durch Einwurf im dafür bezeichneten Briefkasten des
  Gemeindehauses oder durch Aufgabe bei einer beliebigen Poststelle
  erfolgen. Bei Postaufgabe trägt die Gemeinde die Portokosten.

- Bei der brieflichen Stimmabgabe per Post muss das Kuvert mit den
  Stimm- und Wahlzetteln spätestens 4 Tage vor dem Abstimmungstag
  der Post übergeben werden.

- Die brieflich abgegebenen Stimmen müssen bis spätestens zur
  Schliessung der Urne am Hauptwahl- oder Hauptabstimmungstag
  (Sonntag) bei der Gemeindekanzlei eintreffen.

- Für die briefliche Stimmabgabe dürfen nur das amtliche Antwort-Kuvert
  und das amtliche Stimmzettelkuvert verwendet werden.


Wer brieflich stimmen will

- setzt seine Unterschrift auf den Stimmrechtsausweis;

- legt die Stimm- und Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert und
  klebt dieses zu (werden Stimm- oder Wahlzettel offen hineingelegt, so
  ist die Stimmabgabe ungültig);

- legt das Stimmzettelkuvert und den Stimmrechtsausweis in das
  Antwortkuvert;

- klebt das Antwortkuvert zu und leitet es rechtzeitig der
  Gemeindekanzlei zu.


Kontakt:

Gemeindeverwaltung

Bezirksamt Rheinfelden


Weiterführende Links:

Kant. Wahlbüro