Gemeinde Zuzgen

Abmeldung

Wegzug innerhalb der Schweiz:
- Persönliches (oder durch Vertreter wie z. B. Ehepartner) Vorsprechen
  bei der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen
- Vorweisen der Niederlassungsbescheinigung oder des Reiseausweises
  (Pass oder ID)
- Bekanntgabe von Wegzugsdatum und Wegzugsort
- Abgabe des Heimatscheins (Schweiz. Staatsangehörige) durch
  Einwohnerkontrolle

Wegzug ins Ausland:
- Bitte informieren Sie sich rund zwei Monate vor Abmeldung bei
  der Einwohnerkontrolle über das Vorgehen.

Wegzug von ausländischen Staatsangehörigen:
- Bitte informieren Sie sich bei der Einwohnerkontrolle über das Vorgehen
  und die benötigten Dokumente.


Kontakt:

Einwohnerkontrolle


Weiterführende Links:

Amt für Migration und Integration