Wegzug innerhalb der Schweiz:
- Persönliches (oder durch Vertreter wie z. B. Ehepartner) Vorsprechen
bei der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen
- Vorweisen der Niederlassungsbescheinigung oder des Reiseausweises
(Pass oder ID)
- Bekanntgabe von Wegzugsdatum und Wegzugsort
- Abgabe des Heimatscheins (Schweiz. Staatsangehörige) durch
Einwohnerkontrolle
Wegzug ins Ausland:
- Bitte informieren Sie sich rund zwei Monate vor Abmeldung bei
der Einwohnerkontrolle über das Vorgehen.
Wegzug von ausländischen Staatsangehörigen:
- Bitte informieren Sie sich bei der Einwohnerkontrolle über das Vorgehen
und die benötigten Dokumente.
Kontakt:
Einwohnerkontrolle
Weiterführende Links: