24. Mai 2023

Im Auftrag des Bundesamts für Statistik wird in der ganzen Schweiz eine Zählung der leer stehenden Wohnungen durchgeführt. Zu erheben sind alle bewohnbaren, aber leer stehenden Einfamilienhäuser und Wohnungen, welche am 1. Juni 2023 zur Miete oder zum Kauf angeboten werden. Damit eine möglichst umfassende und lückenlose Erhebung möglich ist, werden Eigentümer und Liegenschaftsverwalter gebeten, der Gemeindekanzlei per 1. Juni 2023 leer stehende Häuser und Wohnungen zu melden und die Grösse (Anzahl Zimmer) anzugeben. Für die telefonische Meldung (061 875 95 75) oder eine Mitteilung per E-Mail (gemeindeverwaltung@zuzgen.ch) bis 30. Mai 2023 danken wir Ihnen bestens.