Verfall provisorische Steuern 2025

6. Oktober 2025

Wir möchten alle Steuerpflichtigen daran erinnern, dass die ordentlichen Steuern für das Jahr 2025 bis spätestens 31. Oktober 2025 zu begleichen sind. Ab November wird auf den offenen Betrag ein Verzugszins von 5,0% erhoben. Sollte eine fristgerechte Zahlung nicht möglich sein, bitten wir Sie, zeitnah Kontakt mit uns aufzunehmen. Für offene Forderungen, bei denen keine Ratenzahlung oder Stundung vereinbart wurde, fallen im November Mahngebühren an. Beachten Sie bitte, dass eine für ein Vorjahr bewilligte Stundung nicht automatisch auf das Jahr 2025 übertragen wird. Wir danken Ihnen für die rechtzeitige Zahlung und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Abteilung Finanzen