Verlegung öffentlicher Fussweg Mühlematt-Leigraben

19. März 2025

Ein Fussweg verbindet die Strassen Mühlematt und Leigraben. Aufgrund der Anpas­sung der Grenze zwischen den privaten Parzellen 43 und 1920 soll der Verlauf des öffentlichen Fussweges ebenfalls angepasst werden.

Der Gemeinderat hat mit Entscheid vom 10. März 2025 beschlossen, dass die Fläche des öffentlichen Fusswegrechtes entsprechend der geplanten neuen Lage des Fusswegs verlegt werden kann.

Demzufolge soll die Anmerkung im Grundbuch vom 10. Mai 1972 (ID.009-2013/006349) und deren Planbeilage angepasst werden (Eigentumsbeschränkung gem. § 163 BauG, Öffentlicher Fussweg).

Die Unterlagen zur neuen Wegführung und der Verlegungsbeschluss liegen vom 20. März 2025 bis 22. April 2025 in der Gemeindeverwaltung Zuzgen öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat Zuzgen, 4315 Zuzgen, schriftlich einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Gemeinderat