Hundekontrolle
Die Hundesteuer 2025 über Fr. 120.00 wird sämtlichen Hundehaltern Ende April in Rechnung gestellt. Einwohner, welche neu einen Hund besitzen werden gebeten, dies bis zum 25. April 2025 auf der Gemeindekanzlei mittels Kopie des Heimtierausweises zu melden. Mit dem Inkrafttreten der Änderungen der Hundeverordnung per März 2024 gilt der Stichtag 30. April 2025. Eine Rückerstattung oder nachträgliche Rechnungstellung ist somit hinfällig.
Abteilung Finanzen