Feuerwerkverbot zum 1. August 2026

23. Juli 2026

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen erhöhten Brandgefahr erlässt der Gemeinderat ein Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet von Zuzgen. Das Verbot gilt über den 1. August und umfasst das Abbrennen sämtlicher Feuerwerkskörper. Widerhandlungen gegen dieses Verbot können entsprechend geahndet werden. Die Kontrolle der Einhaltung obliegt der Regionalpolizei Unteres Fricktal, welche bei Verstössen die entsprechenden Massnahmen und Sanktionen gemäss den geltenden Bestimmungen anordnet. Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Verständnis sowie den verantwortungsvollen Beitrag zur Sicherheit von Mensch, Tier und Natur.

Gemeinderat