Prämienverbilligung 2026 – Anmeldefrist bis 31. Dezember 2025
Die Antragsfrist für die ordentliche Prämienverbilligung läuft am 31. Dezember 2025 ab. Danach kann kein Antrag auf Prämienverbilligung 2026 mehr gestellt werden.
Gemeindezweigstelle
Die Antragsfrist für die ordentliche Prämienverbilligung läuft am 31. Dezember 2025 ab. Danach kann kein Antrag auf Prämienverbilligung 2026 mehr gestellt werden.
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