Erinnerung: Rückerstattung TNW-Abo
Schüler, welche im Schuljahr 2025/2026 eine auswärtige Schule (während der obligatorischen Schulzeit) besucht haben, können die Rückerstattung der Transportkosten beantragen. Bitte reichen Sie dazu eine Kopie des Abonnements oder der Kaufquittung zusammen mit einer aktuell gültigen Bankverbindung am Schalter der Gemeindeverwaltung oder via finanzverwaltung@zuzgen.ch ein.
Abteilung Finanzen