Mieterwechsel - Meldung 3 (Zusatzdaten optional)

Wir möchten alle Wohnungs- und Hausvermieter darauf aufmerksam machen, dass sie gemäss § 10 des Register- und Meldegesetzes (RMG) des Kantons Aargau verpflichtet sind, ein- und wegziehende Personen der Einwohnerkontrolle zu melden. Die Meldung kann elektronisch via E-Umzug (s. Homepage) erfolgen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Kenntnisnahme und Mithilfe.

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