Leumundszeugnis bestellen (ohne Sprachauswahl)

Wenn Sie sich im Verkehr mit Dritten über Ihren Leumund ausweisen müssen, benötigen Sie ein Leumundszeugnis. Auf vorgängige Bestellung können Sie das Zeugnis direkt am Schalter der Gemeindekanzlei abholen (bitte nehmen Sie einen Ausweis mit) oder wir stellen Ihnen das Zeugnis auf Ihre Bestellung gegen Rechnung zu.

Das Leumundszeugnis bestätigt Ihre Handlungsfähigkeit nicht. Falls Sie eine entsprechende Bescheinigung benötigen, muss beim Familiengericht Rheinfelden ein Handlungsfähigkeitsausweis beantragt werden.

Preis

CHF 21.20

(inkl. 1.20 A-Post)

Bemerkung

Wir bitten Sie, die Felder möglichst vollständig auszufüllen und machen Sie darauf aufmerksam, dass wir Ihnen das Zeugnis nur in deutscher Sprache ausstellen können.

Verfahren

Wir werden das Zeugnis ausstellen und Ihnen wunschgemäss zustellen.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.